Was kostet ein Arbeitsgerichtsverfahren?

Jedes Klageverfahren und jeder Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht löst eine Gebühr aus und es können Auslagen entstehen. Im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit werden diese Kosten erst nach Abschluss des Verfahrens in Rechnung gestellt. Nur bei Klagen wegen überlanger Gerichtsverfahren werden Vorschüsse erhoben.

Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, das heißt wenn um viel gestritten wird, ist auch das Kostenrisiko entsprechend höher. Der Verlierer des Prozesses zahlt die Gebühr.

Hier finden Sie den aktuellen Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit und die vorher gültigen Versionen

Streitwertkatalog 2024

Streitwertkatalog 2018

Streitwertkatalog 2016

Streitwertkatalog 2014

Daneben fallen auch außergerichtliche Kosten an. Die Parteien haben zum Beispiel Fahrtkosten zum Gericht, Verdienstausfall, Portoauslagen.

Lassen Sie sich anwaltschaftlich vertreten, müssen Sie den Anwälten eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zahlen. In erster Instanz gilt die Besonderheit, dass jede Partei ihren Anwalt selbst zahlen muss, egal wie das Verfahren endet.

Gerichtskosten

Für die gerichtliche Tätigkeit fällt eine Gebühr an. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gerichtskostengesetz.

Daneben kann das Gericht bestimmte Auslagen (zum Beispiel Zustellungsgebühren, Entschädigungen für Zeugen, Honorare für Dolmetscher, Übersetzer und Sachverständige, Kosten für Fotokopien) den Parteien des Rechtsstreits in Rechnung stellen.

Außergerichtliche Kosten

Neben den Gerichtskosten entstehen Kosten durch die Prozessführung, wie zum Beispiel für den Zeitaufwand, Reisekosten zum Termin.

Den bekanntesten Kostenblock stellen hier die Anwaltskosten dar.