Arbeitsgericht Rosenheim - Kammer Traunstein 

 

Arbeitsgericht Rosenheim- Kammer Traunstein 
Salinenstraße 4
83278 Traunstein

Tel.: (08 61) 70 65 20
Fax: (08 61) 70 65 22 99

Hinweis:
Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt.

Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.

Das Arbeitsgericht Rosenheim- Kammer Traunstein finden Sie hier

 




 

Öffnungszeiten

 

Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Wichtiger Hinweis!

Das Arbeitsgericht Rosenheim und die Außenkammer Traunstein sind von Dienstag, 26.11.2024 bis einschließlich Freitag, 29.11.2024 in der Zeit von 08.15 Uhr bis 13.30 Uhr aufgrund der Einführung der elektronischen Akte und der damit einhergehenden Schulungsmaßnahmen telefonisch nicht erreichbar.

Die telefonische Rechtsauskunft ist von Dienstag, 26.11.2024 bis Donnerstag 28.11.2024 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr erreichbar. Am Freitag, 29.11.2024 findet keine telefonische Rechtsauskunft statt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.

Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der Telefonauskunft (08 61) 70 65 22 15 in Verbindung zu setzen.
Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

Rufnummern

Telefonverzeichnis

 

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bus: Haltestelle Karl- Theodor- Platz
 

Weitere Informationen finden Sie beim Hauptgericht.

Infobox des Arbeitsgerichts Rosenheim

Hinweise der Rechtsantragstellen

Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der

Telefonauskunft (08 61) 70 65 22 15

in Verbindung zu setzen.
Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.

Wichtiger Hinweis

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