Hinweise zum Betrieb der südbayerischen Arbeitsgerichte während der Corona-Krise
Arbeitsgericht Passau- Kammer Deggendorf
Arbeitsgericht Passau - Kammer Deggendorf
Dieter-Görlitz-Platz 2 (im ITC 2), Eingang Hans-Obser-Straße
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 4564
Fax: 0991 341162
Das Arbeitsgericht Passau - Kammer Deggendorf finden Sie hier
Öffnungszeiten
Zur Zeit nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (0991/4564): Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Montag bis Donnerstag vobn 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.