Entscheidung
Datum: 20.08.2024
Aktenzeichen: 3 Ta 76/24
Rechtsvorschriften: GKG: § 42 Abs. 2 S. 1 GKG RVG: § 33
Mehrere in einem Verfahren angegriffene Abmahnungen werden maximal mit einem Vierteljahresentgelt bewertet.
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Datum: 20.08.2024
Aktenzeichen: 3 Ta 76/24
Rechtsvorschriften: GKG: § 42 Abs. 2 S. 1 GKG RVG: § 33
Mehrere in einem Verfahren angegriffene Abmahnungen werden maximal mit einem Vierteljahresentgelt bewertet.