Entscheidung

Datum: 05.07.2024
Aktenzeichen: 4 SLa 95/24
Rechtsvorschriften: BGB § 305c; BGB § 307; AGG § 7

Die Klägerin verlangt vergeblich Witwenrente aus der betrieblichen Altersversorgung ihres verstorbenen Ehemanns, dessen Versorgungszusage die Klausel enthält, dass eine Witwenrente nicht geschuldet sein solle, wenn die Ehe nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossen worden sei und keine 15 Jahre bestanden habe. Die Ehe der Klägerin wurde erst nach dem Renteneintritt ihres Manns geschlossen und dauerte 12 Jahre. Die ausschließende Klausel ist weder überraschend noch unangemessen benachteiligend noch diskriminierend.

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