Entscheidung

Datum: 01.10.2024
Aktenzeichen: 3 Ta 168/24
Rechtsvorschriften: RVG: § 33 GKG: § 39

Soweit bei Massenverfahren in Beschlussverfahren nach Ziff. II Nr. 14.7 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit vom 01.02.2024 (bzw. seinem Vorgänger) ein linearer Anstieg des Gesamtwertes zu bilden ist, bezieht sich die Staffelung auf den zuvor für den ersten Arbeitnehmer ermittelten Wert (sog. für den Einzelfall ermittelter Ausgangswert; Konkretisierung zu LAG München, Beschluss vom 12.12.2023 - 3 Ta 220/23 -).

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