Entscheidung

Datum: 24.09.2024
Aktenzeichen: 3 Ta 125/24
Rechtsvorschriften: RVG: §§ 23 Abs. 3 S. 2 2. HS, 33 BetrVG: § 87 Abs. 1 Nr. 6

Verfahren über die Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle, der eine Betriebsvereinbarung enthält, sind regelmäßig mit dem doppelten Wert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. HS RVG zu bewerten.

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