Entscheidung
Datum: 19.12.2023
Aktenzeichen: 6 Sa 281/23
Rechtsvorschriften: § 611a BGB, §§ 9, 14 TV-Ärzte/VKA
Auf die Berufung der Beklagten wurde die Klage auf Überstundenvergütung und -zuschläge abgewiesen, weil der Kläger die Anordnung, Duldung oder Bewilligung behaupteter Überstunden nicht dargestellt hat.