Entscheidung
Datum: 10.08.2023
Aktenzeichen: 3 SaGa 14/23
Rechtsvorschriften: GG: Art. 33 Abs. 2 ArbGG: § 62 Abs. 2 ZPO: §§ 935 ff. 940
Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Stellenbesetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist stattzugeben, wenn das Bewerbungsverfahren rechtlich fehlerhaft durchgeführt worden ist und bei Vermeidung des Fehlers eine Besetzung der Stelle mit dem Rechtsschutz begehrenden unterlegenen Bewerber möglich erscheint (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 - NJW 2016, 309).