Entscheidung
Datum: 13.03.2013
Aktenzeichen: 10 Sa 801/12
Rechtsvorschriften: § 6 I 1 b cc TV-L
Ein Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts, der lediglich in den Räumlichkeiten einer Straßenmeisterei untergebracht ist, fällt nicht unter die Regelung der verkürzten Arbeitszeit für Beschäftigte in Straßenmeistereien.