Entscheidung

Datum: 16.02.2022
Aktenzeichen: 6 Ta 261/21
Rechtsvorschriften:

Der im Wege der PKH beigeordnete Prozessvertreter kann für einen Vergleichsmehrwert eine 1,0 Einigungsgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr verlangen.

 zum Volltext