Entscheidung
Datum: 14.10.2021
Aktenzeichen: 3 Sa 83/21
Rechtsvorschriften: §§ 242, 626 Abs. 1 und 2 BGB
Auf eine außerordentliche Kündigung wegen Medikamentenmissbrauchs sind die Grundsätze einer außerordentlichen Kündigung wegen krankheitsbedingter Beeinträchtigung infolge Alkoholismus anzuwenden.