Entscheidung
Datum: 09.12.2020
Aktenzeichen: 11 TaBV 71/20
Rechtsvorschriften: § 100 ArbGG; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Keine offensichtliche Unzuständigkeit bei der Frage der Mitbestimmung bei Streikbruchprämien wegen fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung und streitigem Sachverhalt.