Entscheidung

Datum: 08.09.2021
Aktenzeichen: 5 Sa 977/20
Rechtsvorschriften: §§ 12 Abs. 1 i.V.m. 6 Abs. 2 ArbPlSchG in der bis 31.12.2019 geltenden Fassung

Wirkung der Anrechnung von Zeiten des Wehrdienstes auf die Betriebszugehörigkeit: kein Anspruch auf Anwendung von Bestimmungen, die nur für Personen gelten, die vor dem geschützten Arbeitnehmer eingestellt wurden. Daher bestand für den Kläger kein Anspruch auf eine Übergangszahlung und in der Folge kein Anspruch auf eine im Sozialplan vorgesehene Abgeltung für den Verlust dieses Anspruchs.

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