Entscheidung
Datum: 30.07.2021
Aktenzeichen: 4 Ta 178/21
Rechtsvorschriften: ArbGG § 2; SGG § 51; SGB-XI § 150a
Die Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Corona-Prämie nach § 150a SGB-XI ist eine bürgerliche Rechtstreitigkeit und gehört in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.