Entscheidung
Datum: 15.07.2021
Aktenzeichen: 3 Sa 35/21
Rechtsvorschriften: MTV Zeitarbeit: § 10
Eine wirksame tarifliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe setzt voraus, dass der Verwirkungstatbestand korrekt bezeichnet wird.
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Datum: 15.07.2021
Aktenzeichen: 3 Sa 35/21
Rechtsvorschriften: MTV Zeitarbeit: § 10
Eine wirksame tarifliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe setzt voraus, dass der Verwirkungstatbestand korrekt bezeichnet wird.