Entscheidung
Datum: 01.10.2020
Aktenzeichen: 3 Sa 405/20
Rechtsvorschriften: BGB: §§ 133, 157, Hausmanteltarifvertrag: §§ 13, 14, 17 Ziff. 1
Bestimmt ein Tarifvertrag, dass die Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld in Höhe von 100 % des für den Monat November maßgeblichen Tarifgehaltes zuzüglich regelmäßig wiederkehrender Zulagen erhalten (§ 17 Ziff. 1 S. 1 MTV) und sonstige Vergütungen (z. B. §§ …. MTV) unberücksichtigt bleiben (§ 17 Ziff. 1 S. 2 MTV), ist eine monatliche gezahlte Nephroloige-Zulage bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes einzubeziehen. Dies folgt aus der Auslegung der Tarifnorm.