Entscheidung

Datum: 29.05.2020
Aktenzeichen: 3 TaBV 127/19
Rechtsvorschriften: BetrVG: §99; SGB VI: § 41 S. 3

Bei dem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts eines Arbeitsverhältnisses, das wegen Erreichens einer tarifvertraglichen Regelaltersgrenze enden würde, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zu.

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