Entscheidung
Datum: 10.10.2019
Aktenzeichen: 3 Sa 205/19
Rechtsvorschriften: BGB: § 154 Abs. 2
Verabreden die Parteien, dass der Bewerberin ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugesandt werden soll, wird ein Arbeitsvertrag erst geschlossen, wenn beide Parteien ein Arbeitsvertragsformular unterzeichnet haben.