Entscheidung

Datum: 16.01.2019
Aktenzeichen: 8 Sa 348/18
Rechtsvorschriften: § 15 des Manteltarifvertrages für die privaten und öffentlichen Banken, § 7 BUrlG

Erfolglose Berufung des beklagten Verbandes: die Klage auf Urlaubsabgeltung scheitert nicht an einem Erlöschen des Urlaubsanspruchs wegen Befristung auf das Kalenderjahr vor rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses; § 15 MTV Banken sieht keine Befristung des Urlaubsanspruchs vor.

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