Entscheidung

Datum: 19.04.2018
Aktenzeichen: 3 Sa 690/17
Rechtsvorschriften: BGB: §§ 133, 157, 613 a

Macht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendung der jeweils gültigen Tarifverträge für die Arbeitnehmer/innen der bayerischen Metall- Elektroindustrie davon abhängig, dass er Mitglied mit Tarifbindung im betreffenden Arbeitgeberverband ist, gelten die Tarifverträge für die Arbeitnehmer/innen der bayerischen Metall- Elektroindustrie nicht für einen Betriebsübernehmer i.S.d. § 613 a BGB, der nicht tarifgebunden ist. 

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