Entscheidung

Datum: 22.12.2017
Aktenzeichen: 9 TaBV 93/17
Rechtsvorschriften: § 47 BetrVG

Die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats, in den auch oder ausschließlich Betriebsräte aus Gemeinschaftsbetrieben entsandt werden, die zum Unternehmen, bei dem der Gesamtbetriebsrat gebildet wid, in keinem Arbeitsverhältnis stehen, ist zulässig.

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