Entscheidung
Datum: 20.12.2017
Aktenzeichen: ArbG München - 14 Ca 7775/17
Rechtsvorschriften: : §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB; §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 3 MuSchG; § 11 Abs. 1 MuSchG; § 61 TVK;
- Eine Tätigkeit als Musikerin in einem Orchester mit Diensten ab 20 Uhr und einem möglichen Geräuschpegel von über 80 Dezibel begründet für eine stillende Mutter keine Gesundheitsgefährdung im Sinne des § 4 Abs. 1 MuSchG weshalb durch den Arbeitgeber auch kein Beschäftigungsverbot für die Stillzeit gem. § 6 Abs. 3 MuSchG hätte erteilt werden müssen.
- Ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener mutterschutzrechtlicher Gefährdungsbeurteilung für eine stillende Mutter ist schon nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet war, ein Beschäftigungsverbot zu erteilen.