Entscheidung

Datum: 25.01.2018
Aktenzeichen: 3 Sa 653/17
Rechtsvorschriften: Manteltarifvertrag für die Nährmittelindustrie und Fettschmelzen zwischen dem Arbeitgeberverband der Bayerischen Ernährungswirtschaft e.V. und der Gewerkschaft NGG vom 03.06.2005: §§ 3, 4, 5

Nachtarbeit i.S.v. § 4 Ziff. 2 MTV Nährmittelindustrie v. 03.06.2005 liegt vor, wenn Arbeit außerhalb eines rechtzeitig und wirksam aufgestellten Schichtplanes oder außerhalb des in der Betriebspraxis üblichen Schichtplanzeitraumes geleistet wird.

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