Entscheidung

Datum: 30.08.2017
Aktenzeichen: 8 Sa 150/17
Rechtsvorschriften: TVöD §§ 20, 24, 34 Abs. 3

§ 34 Abs. 3 TVöD setzt für einen Wechsel keinen zeitlich "nahtlosen" Zusammenhang der Arbeitsverhältnisse voraus. Wenn das "alte" Arbeitsverhältnis erst nach Zusage des neuen Arbeitsvertrages gekündigt wurde, und zwischen den Arbeitsverhältnissen kein Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft bestand, ist eine Lücke von nicht mehr als einem Monat unschädlich.

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