Entscheidung

Datum: 11.08.2017
Aktenzeichen: 9 TaBV 34/17
Rechtsvorschriften: ---

Der antragstellende Betriebsrat hat keine Auskunftsansprüche gegenüber der Arbeitgeberin bezüglich der Verteilungsgrundsätze, nach denen die ausländische Muttergesellschaft Aktienoptionen an Mitarbeiter des Betriebs verteilt. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter im Betrieb enthalten keine Regelungen zu den Aktienoptionen.

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