Entscheidung
Datum: 13.05.2013
Aktenzeichen: ArbG München - 25 Ca 15336/12
Rechtsvorschriften: § 14 Abs. 1 TZBfG
Die "Etablierung und Sicherung der Kontinuität der Betriebsratstätigkeit bis zur Verfestigung des betriebsratsinternen Prozesses" stellt einen Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 TZBfG dar.