Entscheidung
Datum: 17.12.2015
Aktenzeichen: 4 Sa 781/15
Rechtsvorschriften: § 313 BGB
Auch im Berufungsverfahren erfolglos geltend gemachter Anspruch eines Arbeitnehmers, der im Frühjahr 2010 einen Altersteilzeitarbeitsvertrag (im Blockmodell) für den Zeitraum vom 01.08.2010 bis 31.03.2016 geschlossen hatte - jedoch nunmehr den Wegfall dessen Geschäftsgrundlage geltend macht, weil er die Voraussetzungen der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Regelung zur "Rente mit 63" erfüllt hätte und danach zwar später als im Altersteilzeitvertrag vorgesehen, jedoch ohne damit verbundenen Rentenabschlag das gesetzliche Altersruhegeld in Anspruch nehmen hätte können.