Entscheidung

Datum: 05.03.2014
Aktenzeichen: 11 Sa 885/13
Rechtsvorschriften: § 20 ff. TV-L

Kürzung nach den Regelungen des TV-L zulässig, da Klägerin wegen langandauernder Erkrankung in mehreren Monaten kein Entgelt erzielte; der Erwerb des Urlaubsanspruches stellt mangels Einbringung kein Entgelt dar.

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