Entscheidung
Datum: 29.10.2015
Aktenzeichen: 4 Sa 527/15
Rechtsvorschriften: § 14 Abs. 1 TzBfG, Art. 5 GG
Frage der Befristung des mit einem Schauspieler, wie bereits vielfach zuvor, abgeschlossenen "Schauspielervertrages" - Produktion zweier weiterer Folgen der Fernsehkrimiserie "E.", der Kläger war Darsteller des Kommissars "F." deren Kommissarteams damaliger Zusammensetzung - überhaupt und Wirksamkeit dieses als befristet angesehenen Vertrages, sofern dieser, im Falle eines anzunehmenden Arbeitnehmerstatus des Klägers, dann unter das TzBfG gefallen wäre, insbesondere nach dem Befristungsgrund der "Eigenart der Tätigkeit" i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG i. V. m. der einschlägigen verfassungsrechtlich überlagerten Rechtsprechung