Entscheidung
Datum: 18.11.2015
Aktenzeichen: ArbG München - 9 BVGa 52/15
Rechtsvorschriften: BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
Ein generelles Verbot der Benutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.