Entscheidung
Datum: 18.11.2015
Aktenzeichen: 11 Sa 669/15
Rechtsvorschriften: § 20 TVöD, § 850 a Nr. 2 ZPO
Jahressonderzuwendung nach § 20 TVöD ist keine Weihnachtsvergütung, sondern zusätzliche Vergütung. Eine Zahlung aus "Anlass von Weihnachten" wird verneint. Es fehlt an hinreichenden Ansatzpunkten (im Anschluss an BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 778/10 und BVerwG vom 26.11.2013 - 2 C 17/12).