Entscheidung
Datum: 11.12.2012
Aktenzeichen: ArbG München - 30 Ca 5213/12
Rechtsvorschriften: § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB
Kündigt ein einziger Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag zur Zeitungszustellung und vergibt diesen Auftrag an ein anderes Unternehmen, ohne dass sächliche Betriebsmittel oder die Hauptbelegschaft übernommen wurden, liegt eine bloße Auftragsnachfolge und kein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vor. Auch wenn Tourenbücher und Schlüssel zu den Haustüren der Abonnenten an den neuen Auftragnehmer übergeben werden, ändert dies nichts am Ergebnis, da es sich bei Tourenbüchern und Hausschlüsseln um bloße Hilfsmittel und nicht um wesentliche, die Identität prägende Betriebsmittel handelt.