Entscheidung
Datum: 15.03.2012
Aktenzeichen: ArbG München - 8 BV 249/11
Rechtsvorschriften: § 37 BetrVG
Für die Erforderlichkeit einer Mobbing-Schulung eines Betriebsratsmitglieds bedarf es nicht konkreter aktueller Mobbingfälle im Betrieb. Dies wird dem Präventionscharakter von Maßnahmen in diesem Bereich nicht gerecht.