Entscheidung

Datum: 12.01.2011
Aktenzeichen: 11 Sa 707/10
Rechtsvorschriften: § 8 a ATG, §§ 3, 4 ATG, § 7 b SGB IV

Das bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. "Blockmodell" gem. § 8 a Abs. 1 Satz 1 ATG abzusichernde Wertguthaben umfasst nicht die tariflich oder einzelvertraglich geschuldeten Aufstockungsbeträge im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 ATG für die Freistellungsphase, da der Arbeitnehmer hiermit nicht in Vorleistung tritt.

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