Entscheidung
Datum: 24.02.2015
Aktenzeichen: 6 Sa 381/14
Rechtsvorschriften: ArbGG § 67
Der Kläger hat für die Jahre 2010 und 2011 einen Anspruch auf weitere Bonuszahlungen unter Anrechnung bereits erhaltener Zahlungen für 2010. Er hat, wie die Kammer nach durchgeführter Beweisaufnahme festgestellt hat, im Jahr 2002 infolge einer Vertragsänderung einen vom wirtschaftlichen Ergebnis der Bank unabhängigen Bonus zugesagt erhalten. Dieser Sachvortrag war nach Ansicht der Kammer nicht verspätet und hatte noch berücksichtigt werden können.