Entscheidung
Datum: 26.03.2015
Aktenzeichen: 3 Sa 967/14
Rechtsvorschriften: BGB: §§ 133, 157; BetrVG: §§ 112, 113
Verweist ein Sozialplan für die Abfindungsansprüche bei Eigenkündigung eines Arbeitnehmers auf die Rechtsprechungsgrundsätze des BAG, ist ein Abfindungsanspruch nur begründet, wenn dem kündigenden Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Eigenkündigung der voraussichtliche Ausscheidetermin zuvor mitgeteilt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.03.2011 - 1 AZR 808/09 - Rn. 14).