Entscheidung
Datum: 18.09.2014
Aktenzeichen: ArbG München - 22 Ca 11325/13
Rechtsvorschriften: § 3 EFZG
Einzelfallentscheidung betreffend die Darlegungslast des Arbeitnehmers nach Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch „Testpatienten“