Entscheidung
Datum: 25.03.2015
Aktenzeichen: 8 Sa 851/14
Rechtsvorschriften: § 17 MTV für die Arbeitnehmer der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV)
Ein Anspruch auf Entgeltausgleich gem. § 17 MTV besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer "lediglich" gehindert ist, seine Tätigkeit weiter (auch) in der Nacht auszuüben