Entscheidung

Datum: 23.07.2013
Aktenzeichen: ArbG München - 38 Ca 10327/12
Rechtsvorschriften:

Ein Mitarbeiter, der vor dem 1.10.1983 eingetreten ist, eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen hat und nach Beschäftigung vom 1.10.2009 bis 30.06.2012 in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) in den Ruhestand geht, hat für die ersten 6 Monate Anspruch auf Übergangszahlungen gem. Ziff. 3.3. der Richtlinie für individuelle Pensionszusagen im ÜT-Kreis der Siemens AG berechnet auf der Basis seines letzten vollen Gehaltes vor Eintritt in die beE und nicht unter Zugrundeleghung des während der Zeit in der beE gezahlten, reduzierten Monatseinkommens

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