Entscheidung
Datum: 29.01.2015
Aktenzeichen: 4 Sa 557/14
Rechtsvorschriften: § 6 Abs. 5 ArbZG
Erfolglose Berufungen beider Parteien gegen Entscheidung des Arbeitsgerichts, mit der - auch unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls - für einen "reinen" Nachtarbeitnehmer ein Nachtarbeitszuschlag von 25 % als im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG angemessen angesehen wurde.