Entscheidung
Datum: 02.10.2012
Aktenzeichen: 10 Ta 405/11
Rechtsvorschriften: ZPO: §§ 567 Abs. 1, 569 Abs. 2, 572; GKG: § 21 Abs. 2
- Ein Nichtabhilfebeschluss des Rechtspflegers in einem Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht selbstständig anfechtbar.
- Ein Schriftsatz kann nur dann als Beschwerde ausgelegt werden, wenn sich daraus ergibt, dass eine bereits getroffene Entscheidung einer Nachprüfung unterzogen werden soll.