Entscheidung

Datum: 19.04.2012
Aktenzeichen: 2 Sa 968/11
Rechtsvorschriften: §§ 1 II 1, 9 I 2 KSchG

Es wird angenommen, die Kündigung wegen der Information von Kollegen über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen sei jedenfalls wegen des Fehlens einer einschlägigen Abmahnung unverhältnismäßig und der vor allem mit Verhaltensweisen des Klägers in anderen Rechtsstreiten begründete Auflösungsvertrag unbegründet.
 

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