Entscheidung

Datum: 25.10.2012
Aktenzeichen: 3 Sa 306/12
Rechtsvorschriften: § 611 BGB

Besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern, liegt eine unzulässige Teilkündigung eines Arbeitgebers vor, solange der andere nicht ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen hat.

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