Entscheidung
Datum: 25.10.2012
Aktenzeichen: 3 Sa 306/12
Rechtsvorschriften: § 611 BGB
Besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern, liegt eine unzulässige Teilkündigung eines Arbeitgebers vor, solange der andere nicht ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen hat.