Entscheidung

Datum: 25.09.2014
Aktenzeichen: 4 TaBV 33/14
Rechtsvorschriften: §§ 94 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 2 SGB IX, 19 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG, §§ 18 ff SchwbVWO

Auch zweitinstanzlich festgestellte Nichtigkeit einer Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung

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