Entscheidung
Datum: 01.02.2012
Aktenzeichen: 10 Sa 837/11
Rechtsvorschriften: BAT Anl. 1 b Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst Abschnitt A Protokollerklärung Nr. 21; TVÜ-TgDRV: § 17; TV-TgDRV: § 37; ZPO: §§ 263, 264, 267, 533
Einem Pflegedienstleiter in einer Reha-Klinik der DRV steht eine Zulage nach Protokollerklärung Nr. 21 zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst der Anlage 1 b Abschnitt A zum BAT zu, wenn er ausdrücklich zum Mitglied der örtlichen Klinikleitung bestellt wird.