Entscheidung
Datum: 11.12.2012
Aktenzeichen: 9 TaBV 103/11
Rechtsvorschriften: § 50 I BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Das Mitbestimmungsrecht für die Regelung der Datennutzung aus einer bereits unternehmenseinheitlich eingeführten und genutzten technischen Einrichtung steht dem Gesamtbetriebsrat zu.