Entscheidung

Datum: 12.01.2012
Aktenzeichen: 4 Sa 568/11
Rechtsvorschriften: §§ 1 Abs. 1, 9 und 10 KSchG, 301 ZPO

  1. Berufungen zum einen gegen ein, nach Stellung eines Auflösungsantrages in der mündlichen verhandlung (und nach Bestimmung eines Entscheidungstermins), trotzdem - noch dort - ergangenes Teilurteil zur Kündigungsschutzklage und zum anderen gegen ein späteres Endurteil (Schlussurteil) zum Auflösungsantrag des Arbeitgebers.
  2. Fehlende soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung, jedoch Erfolg des als Eventualantrag gestellten Auflösungsantrages des Arbeitgebers aufgrund des Ergebnisses der von der Berufungskammer durchgeführten Beweisaufnahme.
     

 zum Volltext