Entscheidung
Datum: 06.03.2013
Aktenzeichen: 10 Sa 829/12
Rechtsvorschriften: §§ 10 IV, 9 Nr. 2 AÜG
Leistungen, die der AG als pauschalierten Aufwendungsersatz erbringt, sind nicht auf den Anspruch des Leih-AN auf gleiche Grundvergütung anzurechnen.