Entscheidung

Datum: 06.05.2013
Aktenzeichen: 10 TaBV 2/13
Rechtsvorschriften: § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, §§ 1, 7 Abs. 1 und 2, 3 Abs. 1 AGG

  1. Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei der personellen Maßnahme der Eingruppierung erstreckt sich auch auf die Einreihung in die richtige tarifliche Lebensaltersstufe.
  2. Verstößt eine tarifliche Regelung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, kann dies den Betriebsrat berechtigen, seine Zustimmung zur hierauf beruhenden Eingruppierung zu verweigern.
     

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