Entscheidung
Datum: 06.05.2013
Aktenzeichen: 10 TaBV 2/13
Rechtsvorschriften: § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, §§ 1, 7 Abs. 1 und 2, 3 Abs. 1 AGG
- Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei der personellen Maßnahme der Eingruppierung erstreckt sich auch auf die Einreihung in die richtige tarifliche Lebensaltersstufe.
- Verstößt eine tarifliche Regelung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, kann dies den Betriebsrat berechtigen, seine Zustimmung zur hierauf beruhenden Eingruppierung zu verweigern.